Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotel Ulli Gesellschaft m.b.H.
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für Leistungen der Hotel Ulli Gesellschaft m. b. H. (FN 170770h, LG Feldkirch) Haus NR 264, 6763 Zürs (im Folgenden „Hotel Ulli“ genannt) gegenüber dem Hotelgast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden „Vertragspartner“). Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung sowie Vermietung von Räumlichkeiten (etwa für Seminare, Konferenzen oder Feiern) und sonstige Veranstaltungen sowie dem Verkauf von Speisen und Getränken, und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotels Ulli.
1.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen ihn treffenden Vorschriften einzuhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel Ulli diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3. Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF (AGBH 2006) zur Anwendung.
1.4. Festgehalten wird, dass vom Hotel Ulli nur hoteleigene Leistungen erbracht werden und allenfalls vermittelte Fremdleistungen (wie etwa Skischule, Skilehrer, Ski- oder Berführer, Ausflüge, Transportservices, Reservierungen in Restaurants etc) rein als verbundene Leistung anzusehen sind und daher die Anwendung des Pauschalreisegesetzes gemäß § 2 Abs 2 Z2 und 3 PRG ausgeschlossen ist.
2. Vertragsabschluss, Preise, Allgemeine Bestimmungen
2.1. Die Buchung wird mit Eingang der Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises oder der Belastung einer angegebenen Kreditkarte garantiert. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür auch elektronische Übermittlungen (E-Mail) zulässig sind.
2.2. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern sowie Abgaben, wie sie in aktuellen Preislisten angegeben sind oder individuell vereinbart wurden. Etwaige Preisänderungen bedingt durch Steuern und Abgaben gehen zulasten des Vertragspartners. Neue staatliche Abgaben (welcher Art auch immer) werden den Vertragspreisen hinzugerechnet.
2.3. Das Hotel Ulli ist berechtigt, die tatsächliche Unterkunftsleistung in einem gleichwertigen Hotelbetrieb zu erbringen.
3. Storno von Nächtigungen/Anreisehindernisse/ Verlängerungen
3.1. Sofern in der Buchungsvereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden oder in der Reservierungsbestätigung nichts anderes bestätigt wurde gelten nachstehende Stornobedingungen als vereinbart:
- bei einem Rücktritt Ihrer Buchung, egal aus welchen Gründen, bis 3 Wochen vor Ihrem Ankunftstag fallen keine Stornierungsgebühren an
- bei Stornierung 3 Wochen bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % des Gesamtpreises (Bruttopreises)
- bei Stornierung in der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % des Gesamtpreises (Bruttopreises)
- bei Nichtankunft (No Show)/ Storno am Ankunftstag oder bei verfrühter Abreise: 100 % des Gesamtpreises (Bruttopreises)
bis 3 Wochen | 3 Wochen bis 1 Woche | in der letzten Woche | am Ankunftstag/Nichtankunft/ verfrühte Abreise |
keine Stornogebühren | 70 % | 90 % | 100 % |
3.2. Die Verrechnung der Stornogebühr erfolgt unmittelbar nach dem erfolgten Storno und wird von allfälligen Anzahlungen einbehalten, Überhänge werden an die bekannt gegeben Kontodaten auf Kosten des Vertragspartners rücküberwiesen. Sollten Kreditkartendaten als Sicherheit hinterlegt worden sein, stimmt der Vertragspartner hiermit ausdrücklich der Belastung durch das Hotel Ulli im oben unter 3.1. genannten Ausmaß zu.
3.3. Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (die nicht in der Sphäre des Vertragspartners liegen) im Sinne höherer Gewalt (zB Straßensperren, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
3.4. Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Straßensperren, Quarantäne, Hochwasser, etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
4. Haftung des Hotels Ulli
4.1. Die Haftung für von Hotelgästen eingebrachte Wertsachen (wie etwa Bilder, Bargeld etc.) besteht für das Hotel Ulli der Höhe nach maximal bis zu Haftpflichtversicherungssumme des Hotels Ulli. Nicht als Wertsachen gelten Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die zur Befriedigung von verschiedenen materiellen und kulturellen Bedürfnissen dienen, obwohl sie von hohem Wert sein können (etwa Fotoapparate, Videokameras, CD-Player, Pelzmäntel, Mobiltelefone, Tabletts, Notebooks, E-Reader und ähnliches). Diese Gegenstände sind nicht vom Hotel Ulli zu ersetzen.
4.2. Wertsachen und Bargeld können jedoch entweder im Safe des Zimmers oder kostenlos nach Maßgabe freier Kapazitäten im Safe des Hotels Ulli deponiert werden. Für nachweislich im Zimmersafe untergebrachtes Bargeld und Schmuck besteht eine maximale Haftsumme von EUR 3.600,00 und für im Hotelsafe (Rezeption) untergebrachtes Bargeld und Schmuck eine maximale Haftsumme von EUR 20.000,00.
4.3. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden, soweit Sie einen sichtbaren Wert von EUR 10,00 überschreiten, nur auf Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Aufenthalt auf Wunsch, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern kein erkennbarer Wert besteht, im Fundbüro abgegeben oder entsorgt.
4.4. Die reguläre Internetnutzung ist im Hotel kostenfrei möglich. Die Funktionsuntüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellen keinen Grund zur Rechnungsminderung und auch keine wie auch immer geartete Haftungsgrundlage gegenüber dem Hotel Ulli dar.
4.5. Das Hotel Ulli übernimmt keine Haftung für Unfälle bei Veranstaltungen. Allgemein haftet das Hotel Ulli gegenüber Verbrauchern mit Ausnahme von Personenschäden nicht im Falle von leichter Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern haftet das Hotel Ulli allgemein nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei die Beweislast beim Unternehmer liegt und Folgeschäden, immaterielle Schäden und entgangener Gewinn keinesfalls ersetzt werden.
4.6. Das Hotel Ulli haftet nicht dafür, wenn dem Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt im Hotel Gegenstände abhandenkommen; dies gilt auch für Diebstähle. Versicherungen (etwa Diebstahl-, Einbruch- und Feuerschäden) sind vom Veranstalter selbst abzuschließen. Der Vertragspartner kann wertvolle Gegenstände, Gepäck oder Geld durch Übergabe an das Hotel Ulli in den zugewiesenen Räumen bzw. im Safe hinterlegen, wobei in diesem Fall die Haftung des Hotels Ulli der Höhe nach maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Hotels Ulli beschränkt ist.
4.7. Für eingebrachte Wertgegenstände, die dem Hotel Ulli nicht übergeben wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Wertgegenstände selbst zu sorgen.
4.8. Etwaige Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel Ulli sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Aufenthaltes bzw der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, anderenfalls diese als erloschen gelten.
5. Veranstaltungen
5.1. Die Räume und Flächen des Hotels Ulli werden entsprechend der getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind bei sonstigem Verzicht auf deren Geltendmachung bei Übergabe des Vertragsobjektes vom Vertragspartner dem Hotel Ulli gegenüber zu rügen. Kleine, technisch bedingte Abweichungen gelten nicht als Mangel. Änderungen an technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels Ulli und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.
5.2. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ganz oder teilweise (auch nicht zeitlich) an Dritte in welcher Form auch immer (etwa durch Weitervermietung oder im Rahmen von bei ihm gebuchten Veranstaltung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels Ulli weiterzugeben.
5.3. Für technische Störungen insbesondere der Internetverbindung, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt das Hotel Ulli keine Haftung.
5.4. Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern des Hotels Ulli ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen jederzeit zu ermöglichen.
5.5. Alle Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind vom Hotel Ulli schriftlich zu genehmigen, soweit das Hotel Ulli genannt wird. Die Verwendung des Hotelnamens oder Logos für Medien, Drucksorten, usw., ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels Ulli gestattet..
5.6. Maschinen und Geräte, die vom Veranstalter eingebracht und/oder von diesem im in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen österreichischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und betriebssicher sein.
5.7. Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und vorgeschriebenen Bewilligungen und Genehmigungen zu besorgen. Der Vertragspartner hält das Hotel Ulli hinsichtlich sämtlicher Schäden, insbesondere Strafen/Verwaltungsstrafen, urheberrechtliche Ansprüche Dritter, die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und sämtlichen sonstigen Vorschriften insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben herrühren, schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird.
5.8. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und andere Waren durch den Vertragspartner bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch das Hotel Ulli. Anfallende Kosten (etwa Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühr) werden vom Hotel Ulli in Rechnung gesondert gestellt.
5.9. Der Vertragspartner bzw seine Bevollmächtigten haben während der Dauer der Benützung der Veranstaltungsräume dafür zu sorgen, dass er selbst oder eben ein Bevollmächtigter anwesend ist.
5.10. Der Vertragspartner trägt das Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, auch Folgeschäden und Verluste, die von ihm, den von ihm beschäftigten Personen, von ihm Beauftragten (Subunternehmer), von seinen Bevollmächtigten sowie von seinen Besuchern und Gästen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen, bei Auf- und Abbauarbeiten sowie für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben.
6. Rücktritt/Kündigung/Krankheit/ Tod
6.1. Das Hotel Ulli ist, unbeschadet seines Entgeltsanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
6.1.1. der Vertragspartner eine fällige Zahlung trotz setzen einer Nachfrist von 3 Tagen nicht erbringt,
6.1.2. über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen worden ist,
6.1.3. durch den Vertragspartner der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels Ulli oder dessen Gäste gefährdet ist,
6.1.4. der Vertragspartner von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht,
6.1.5 der Vertragspartner von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird,
6.1.6. notwendige behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung nicht vorgelegt werden bzw die Veranstaltung behördlich verboten wird,
6.1.7. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, behördlicher Schließungen, Epidemien oder Pandemie, wegen Streiks oder andere vom Hotel Ulli nicht zu vertretende Umstände unmöglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist,
6.1.8. Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Vertragspartners oder dessen Gästen, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein.
6.1.9. das Hotel Ulli begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Ulli in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft- bzw Organisationsbereich des Hotels Ulli zuzurechnen ist,
6.1.10. der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung rechtswidrig ist.
6.2. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch das Hotel Ulli aus vorgenannten Gründen ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung des Hotels Ulli ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.3. Der Beherbergungsvertrag endet mit Zeitablauf. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart (maximal 15 % des Bruttopreises) oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
6.4. Erkrankt ein Vertragspartner während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird das Hotel Ulli über Wunsch des Vertragspartners für ärztliche Betreuung auf Kosten des Vertragspartners sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird das Hotel Ulli von sich aus die ärztliche Betreuung auf Kosten des Vertragspartners veranlassen. Das Hotel Ulli hat gegenüber dem Vertragspartner und dessen Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche: i) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe ii) notwendig gewordene Raumdesinfektion, iii) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion iii) Wiederherstellung Einrichtungsgegenständen, Teppichen, Ausmalen usw, soweit diese Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden, iv) angemessenes Nutzungsentgelt für die Zeit der nicht Nutzbarkeit des gegenständlichen Gästezimmers.
7. Datenschutz
7.1. Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten unerlässlich. Der Vertragspartner erkennt an, dem Hotel Ulli personenbezogene Daten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistungen an Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden, Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen, öffentliche Stellen und Behörden für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.
7.2. Falls die Datenweitergabe von personenbezogenen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Vertragspartners erfolgen, so verpflichtet sich der Vertragspartner, den Betroffenen von der Weitergabe an das Hotel Ulli und von der Weitergabe der Daten durch das Hotel Ulli an die oben beschriebenen Empfängerkategorien zu informieren. Das Hotel Ulli wird diese Daten gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Vorgaben verpflichtend vorgesehen ist.
7.3. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
8. Allgemeines
8.1. Rauchen ist den Gebäuden des Hotels Ulli ausschließlich in den dafür vorgesehenen, entsprechend gekennzeichneten Bereich gestattet. Bei Missachtung wird die Reinigung und für den Fall der Unbenützbarkeit bzw Unvermietbarkeit der betroffenen Räume der damit verbundenen Verdienstentgang geltend gemacht.
8.2. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotel Ulli und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren und zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen.
Der Vertragspartner haftet dem Hotel Ulli gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Hotel Ulli, die das Hotel Ulli gegenüber Dritten zu erbringen hat.
Im Barbereich, Raucherlounge, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
8.3. Erfüllungsort und Zahlungsort ist 6763 Zürs am Arlberg. Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist ist das für 6763 Zürs sachlich zuständige Gericht.
8.4. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners mit dem Hotel Ulli bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Hotels Ulli.
8.5. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; mündliche Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Hotel Ulli wirksam, wobei Mailkorrespondenz dem Schriftformerfordernis genügt.
8.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Das Hotel Ulli und der Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommt.
8.7. Das Hotel Ulli ist berechtigt, Aus- und Umbuchungen vorzunehmen und übernimmt die allenfalls vom Alternativquartiergeber verrechneten Mehrkosten nur dann, wenn diese der Sphäre des Hotel Ulli zuzurechnen sind. Sonderwünsche und durch den Kunden veranlasste Mehrkosten werden vom Hotel Ulli nicht übernommen und sind vom Kunden zu tragen.
Stand Mai 2021